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Zulassungsvoraussetzungen

Mit folgenden Voraussetzungen kann ein Studium an der Privaten Berufsakademie Fulda aufgenommen werden:

 

  • Allgemeine Hochschulreife
  • Fachgebundene Hochschulreife
  • Fachhochschulreife
  • Beruflich Qualifizierte ohne Abitur; Gleichwertig anerkannte Hochschul-Zugangsberechtigung z. B. nach §§ 53, 54 Berufsbildungsgesetz (BBiG; besonders beruflich Qualifizierte)
  • Mittlerer Schulabschluss und zusätzlich dazu einen qualifizierten Abschluss einer mindestens dreijährigen anerkannten Berufsausbildung. Ein qualifizierter Abschluss liegt bei einer im Abschlusszeugnis der Berufsausbildung ausgewiesenen Durchschnitts-, Gesamt- oder Abschlussnote von 2,5 oder besser vor. Dies gilt auch für Personen, die sich im Ausland beruflich qualifiziert haben. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Nachweise über die Anerkennung der im Ausland erworbenen Qualifikationen für das Land Hessen vorliegen.
  • Ausbildungsvertrag über Duales Studium mit einem Unternehmen


Die Durchlässigkeit im deutschen Bildungssystem bietet Berufstätigen ohne Abitur einen erleichterten Zugang zu Berufsakademien und Hochschulen.

So besteht für Fachwirte, Betriebswirte, Meister und andere Berufstätige die Möglichkeit, ihre berufliche Bildung durch eine akademische zu ergänzen. Dies wird von Arbeitgebern sehr geschätzt.

Lebenslanges Lernen ist eine wichtige Voraussetzung für den beruflichen und persönlichen Erfolg. Die Berufsakademie Fulda unterstützt Sie auf diesem Wege.

Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch und überprüfen Ihre Zulassungsvoraussetzungen. Jetzt einen Termin vereinbaren 

Prof. Dr. Wolfgang Dippel

Professor an der Privaten Berufsakademie Fulda

Studienleitung

Franziska Jordan

Studien- und Prüfungsorganisation